Was geschieht, wenn ich einmal nicht mehr lebe oder nicht mehr bei Bewusstsein bin? Die Beschäftigung mit diesem Thema kann unangenehm sein – und doch haben wir meist klare Vorstellungen, wenn es um unseren letzten Willen geht. Damit dieser auch umgesetzt wird, ist es unerlässlich, ihn in einem Testament schriftlich festzuhalten.
Welche Möglichkeiten es dazu gibt, erfuhren unsere Spenderinnen und Spender am 23. Mai an einer Informationsveranstaltung in Zürich. Zwei auf Erbrecht spezialisierte Anwälte informierten über die Themen Erbfolge, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung und beantworteten die Fragen aus dem Publikum. Die informative und gut besuchte Veranstaltung bot Gelegenheit, das eigene Wissen auf den neusten Stand zu bringen und mit anderen Spenderinnen und Spendern des Blauen Kreuzes ins Gespräch zu kommen.
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Mehr Freiheit bei der Erbteilung
Seit Januar dieses Jahres gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Die Pflichtteile für bestimmte Familienmitglieder wurden gesenkt, was mehr Freiheiten ermöglicht. Personen oder Organisationen, die einem besonders am Herzen liegen, können nun besser abgesichert oder begünstigt werden, so etwa auch das Blaue Kreuz. Es empfiehlt sich, ein bereits bestehendes Testament jetzt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Testamentsvorlage und weitere Informationen finden Sie hier.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Im Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer für Sie wichtige Entscheide treffen soll, sollten Sie plötzlich wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr urteilsfähig sein. Da Ehegatten diese Entscheidungsbefugnis von Gesetzes wegen automatisch erhalten, empfiehlt sich ein Vorsorgeauftrag vor allem für alleinstehende oder im Konkubinat lebende Personen. Weitere Informationen und ein Muster finden Sie hier.
Schwierige Entscheidungen über lebensverlängernde medizinische Massnahmen erleichtern wir unseren Angehörigen mit einer Patientenverfügung. Hier können Sie kostenlos eine Patientenverfügung erstellen:
Alle Vorsorgedokumente sollten rechtzeitig bei Angehörigen oder geeigneten Stellen hinterlegt werden, damit sie im Notfall schnell gefunden werden.
Besser heute als morgen
Wer wichtige Dinge über sein Leben hinaus selbst bestimmen möchte, sollte dies besser früher als später tun. Dann wissen die Angehörigen, was zu tun ist, und es entstehen keine Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten unter den Nachkommen.
Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne unverbindlich: Marizela Aeberhard, Projektverantwortliche Fundraising, marizela.aeberhard(at)blaueskreuz(dot)ch, 031 300 58 60
Quelle: Blaues Kreuz 5/2023