Ambulanter Alkoholentzug

Der ambulante Alkoholentzug soll Personen, welche die Hemmschwelle eines stationären Entzugs zu gross scheint, die Möglichkeit bieten, im gewohnten Umfeld einen professionell begleiteten fünftägigen Alkoholentzug durchzuführen. Die ambulante Durchführung ermöglicht während des Entzuges weiterhin das Nachgehen einer Arbeit. Dies macht weder ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis noch ein Ferienbezug notwendig.

Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Bestätigung der Hausärztin, des Hausarztes sowie ein Indikationsgespräch mit einer Suchtfachperson. 

Während des ambulanten Alkoholentzugs lernen Betroffene eigene Strategien zu entwickeln, die einem Rückfall vorbeugen können.

 

Programmablauf

Die betroffene Person meldet sich telefonisch bei der Fachstelle. Im Erstkontakt werden bereits wichtige Informationen besprochen sowie ein Termin für das Indikationsgespräch mit einer Suchtfachperson vereinbart. 

Im Indikationsgespräch wird der Ablauf des ambulanten Alkoholentzugs im Detail besprochen. Ausserdem sollen die betroffene Person sowie die Suchtfachperson wichtige Fragen klären können. Zwingend notwendig für den ambulanten Alkoholentzug sind: 

  • Ärztliche Bestätigung für die notwendigen, gesundheitlichen Voraussetzungen eines ambulanten Alkoholentzugs (wird von der Hausärztin, dem Hausarzt ausgestellt).
  • Bereitschaft an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Termin auf der Fachstelle in Weinfelden wahrzunehmen. 
  • Bereitschaft während des ambulanten Alkoholentzugs komplett auf den Alkoholkonsum zu verzichten 

Bei weiteren Fragen oder für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns ungeniert. Wir freuen uns von Ihnen zu hören und begleiten Sie gerne über diese herausfordernde Zeit. Gerne dürfen Sie auch nach Beendigung des ambulanten Alkoholentzugs weitere kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen oder an den Gesprächsgruppen teilnehmen. 

 

Kosten

Für im Kanton Thurgau lebende Personen ist der ambulante Alkoholentzug kostenlos. Der Kanton Thurgau beteiligt sich finanziell sowie ideell am Projekt ambulanter Alkoholentzug. 

Für ausserkantonale Personen wird ein einmaliger Betrag von CHF 450.- verrechnet. 

Zu diesen Zeiten ist unser Telefon besetzt:

Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Falls Sie uns während den angegebenen Zeiten telefonisch nicht erreichen sollten, sind wir in Beratungsgesprächen oder bereits am Telefon besetzt. Hinterlasssen Sie uns bitte eine Nachricht, wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Danke.