Ambulant begleiteter Alkoholentzug

Ein Alkoholentzug muss nicht in jedem Fall stationär erfolgen. Unser ambulant begleiteter Alkoholentzug (AAE) bietet die Möglichkeit, den Entzug während fünf Tagen professionell begleitet und im gewohnten Umfeld durchzuführen.

Die ambulante Durchführung ermöglicht es, den Alltag soweit wie möglich beizubehalten und – sofern es die persönliche und gesundheitliche Situation erlaubt – weiterhin der Arbeit nachzugehen.

Voraussetzung für die Teilnahme sind eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Voraussetzungen sowie ein vorgängiges Indikationsgespräch mit einer unserer Suchtfachpersonen.

Während des ambulanten Alkoholentzugs begleiten wir die Teilnehmenden eng und unterstützen sie dabei, Strategien für die Zeit nach dem Entzug zu entwickeln und Rückfällen vorzubeugen.

So läuft der ambulante Alkoholentzug ab

Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit unserer Fachstelle auf. Bei diesem ersten Kontakt erhalten Sie wichtige Informationen zum Angebot und wir vereinbaren einen Termin für das Indikationsgespräch.

Im Indikationsgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären gemeinsam, ob der ambulant begleitete Alkoholentzug das passende Angebot für Sie ist. Zudem erklären wir Ihnen den Ablauf und beantworten offene Fragen.

Ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen ambulanten Alkoholentzug erfüllt sind, wird durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt beurteilt und schriftlich bestätigt.

FĂĽr die DurchfĂĽhrung braucht es:

  • eine ärztliche Bestätigung, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen fĂĽr einen ambulanten Alkoholentzug erfĂĽllt sind;
  • ein vorgängiges Indikationsgespräch mit einer unserer Suchtfachpersonen;
  • die Bereitschaft, an fĂĽnf aufeinanderfolgenden Tagen einen Termin auf unserer Fachstelle in Weinfelden wahrzunehmen;
  • die Bereitschaft, während des gesamten ambulanten Alkoholentzugs vollständig auf Alkohol zu verzichten.

Kosten

Für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ist der ambulant begleitete Alkoholentzug grundsätzlich kostenlos.

Für Personen aus anderen Kantonen können Kosten anfallen. Über allfällige Kosten informieren wir Sie transparent und vorgängig.

Kontakt und weitere Begleitung

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie ungeniert Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne und klären gemeinsam mit Ihnen, ob der ambulant begleitete Alkoholentzug das passende Angebot für Sie ist.

Auch nach Abschluss des Entzugs können Sie unsere Beratung oder unsere Gesprächsgruppen in Anspruch nehmen.

Zu diesen Zeiten ist unser Telefon besetzt:

Montag / Mittwoch:
08.15 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Dienstag / Donnerstag:
09.30 - 13.30 Uhr

Falls Sie uns während den angegebenen Telefonzeiten nicht erreichen sollten, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Combox oder senden Sie uns ein E-Mail an info.sh-tg(at)blaueskreuz(dot)ch, wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Danke.