Legate
Viele Menschen möchten, dass auch nach ihrem Tod Vereine oder Dienstleistungen weiterbestehen können. Um dies zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit in einem Legat einen Betrag in beliebiger Höhe zu spenden. Auch Sachspenden können in Legaten weitergegeben werden.
Das Blaue Kreuz Schaffhausen-Thurgau ist dankbar für jede Unterstützung und ist als gemeinnützige Organisation in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Wichtig ist, dass ein schriftlich verfasstes Dokument besteht, in welchem Folgendes festgehalten sein muss:
- Ort und Datum
- ein genauer Betrag des prozentualen Anteils des Erbes
- der exakte Name der begünstigten Organisation (Blaues Kreuz Schaffhausen-Thurgau)
- eine gültige Unterschrift
Bei Fragen dürfen Sie sich sehr gerne an das Blaue Kreuz Schaffhausen-Thurgau wenden.